Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Notfall-Pass für Taubblindheit

 

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Menschen mit Hörbehinderung und Taubblindheit haben bei der medizinischen Versorgung sowie Behandlung im Gesundheitswesen das Recht auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Unterstützt werden kann dies durch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in oder andere Kommunikationsmittel. Darüber hinaus haben taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ein Recht auf Assistenz, um zum Beispiel zum Arzt zu gehen. 

In Notsituationen kann es manchmal sehr schnell zugehen. Um Patient*innen mit Sinnesbehinderung auch schnellstmöglich eine barrierefreie Unterstützung ermöglichen zu können, hat das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSl-MSi-NRW) einen Notfall-Pass entwickelt.

Für taubblinde und hörsehbehinderte Patient*innen hat das KSL-MSi-NRW gemeinsam mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®) der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH zusammengearbeitet. 

Diesen Notfall-Pass können die Patient*innen für Notsituationen bei sich führen. Darin können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden. Auch der notwendige Unterstützungsbedarf zur Absicherung der Kommunikation mit der betroffenen Person (z.B. durch Taubblindenassistenz oder Gebärdensprachdolmetscher) kann dort vermerkt und notiert werden. 

Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Krise ist der Notfallpass eine hilfreiche Unterstützung.

In einem DGS-Video erklärt der EUTB®-Fachberater Uwe Zelle (EUTB ® für Taubblindheit, Essen) aus dem Home-Office die Details zum Notfallpass: Link zu YouTube